Novum

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See also: novum

German[edit]

Etymology[edit]

Learned borrowing from Latin novum, since the 18th century.

Pronunciation[edit]

  • IPA(key): /ˈnoːvʊm/
    • (file)
    • (file)
  • IPA(key): /ˈnɔvʊm/
  • Hyphenation: No‧vum

Noun[edit]

Novum n (strong, genitive Novums, plural Nova)

  1. (higher register) something that has not been available before; a novelty
    • 2004 September 3, BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Urteil[1], BeckRS 2004,30344308:
      Das Landgericht Kassel eröffnete durch Beschluss vom 12. März 2002 das Hauptverfahren und ließ die zweite Anklage der Staatsanwaltschaft Kassel vom 15. Januar 2002 zur Hauptverhandlung zu. Die hiergegen gerichtete Beschwerde vom 11. Oktober 2002 verwarf das Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Beschluss vom 7. November 2002 als unzulässig. Eine Anfechtungsmöglichkeit sei auch in Fällen ausgeschlossen, in denen der Angeschuldigte das Nichtvorliegen von nova bemängele. § 211 StPO regele einen Sonderfall des Strafklageverbrauchs, nicht eine besondere Form des Eröffnungsbeschlusses.
      Mit der fristgerecht erhobenen Verfassungsbeschwerde greift der Beschwerdeführer den Eröffnungsbeschluss des Landgerichts und den Beschluss des Oberlandesgerichts an. Der Eröffnungsbeschluss des Landgerichts verkenne die Ausstrahlungswirkung des Art. 103 Abs. 3 GG, weil er sich nicht mit der Frage des Vorliegens von nova auseinander setze. Das Oberlandesgericht habe durch Verwerfung der Beschwerde als unzulässig Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verletzt. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes fordere bei einem möglichen Verstoß gegen das Gebot des ne bis in idem eine frühzeitige Prüfung der Frage, ob der Verbrauch der Strafklage einer Fortführung des Verfahrens entgegen stehe.
      (please add an English translation of this quotation)

Declension[edit]

Further reading[edit]

  • Novum” in Duden online
  • Novum” in Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache